Umzug und Recht: Kündigung, Meldepflicht, Haftung und Steuer
Ein Umzug berührt erstaunlich viele Gesetze, vom Mietrecht über das Melderecht bis zum Handelsgesetzbuch. Hier steht, was Sie wissen müssen, ohne Juristendeutsch.

Wir sind Umzugsunternehmer, keine Anwälte. Dieser Beitrag fasst zusammen, was wir aus der Praxis kennen und was in den einschlägigen Gesetzen steht. Im Einzelfall, vor allem bei Streit mit Vermieter oder Versicherung, hilft eine Rechtsberatung, etwa beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die alte Wohnung kündigen
Als Mieter können Sie einen unbefristeten Mietvertrag in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit dieser Monat noch mitzählt. Wer am 2. März kündigt, ist zum 31. Mai raus. Wer am 5. März kündigt, erst zum 30. Juni.
Wichtig ist die Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf reichen nicht. Am sichersten ist ein Einwurfeinschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Quittung. Bei Ehepaaren und Wohngemeinschaften müssen alle unterschreiben, die im Mietvertrag stehen.
Einen Anspruch darauf, früher aus dem Vertrag zu kommen, weil Sie einen Nachmieter stellen, gibt es nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. In der Praxis lassen sich viele Vermieter trotzdem darauf ein, wenn der Nachmieter passt.
Renovieren und Wohnungsübergabe
Ob Sie beim Auszug streichen müssen, hängt vom Mietvertrag ab, und erstaunlich oft ist die Klausel dazu unwirksam. Unwirksam sind zum Beispiel starre Fristen („alle drei Jahre Küche und Bad“) oder die Pflicht zu renovieren, obwohl Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Im Zweifel lohnt ein Blick in den Vertrag mit fachlicher Hilfe, bevor Sie Farbe kaufen.
Bei der Übergabe sollten Sie mit dem Vermieter ein Protokoll erstellen und gemeinsam unterschreiben. Halten Sie Mängel mit Datum und Fotos fest, auch und gerade solche, die schon beim Einzug da waren. Notieren Sie die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Die Kaution muss der Vermieter nicht sofort zurückzahlen. Er darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen, etwa aus der Nebenkostenabrechnung. Einen Teil kann er bis zur nächsten Abrechnung einbehalten.
Meldepflicht: Ummelden in zwei Wochen
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug am neuen Wohnort anmelden. Ein Abmelden am alten Wohnort ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig, das erledigt die Anmeldung mit.
Für die Anmeldung brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Die stellt Ihr neuer Vermieter aus, und er ist dazu verpflichtet. Ohne dieses Dokument kann das Bürgerbüro Sie nicht anmelden. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Bei einem Umzug von Ludwigshafen nach Mannheim wechseln Sie übrigens das Bundesland, von Rheinland-Pfalz nach Baden-Württemberg. Für die Anmeldung macht das keinen Unterschied. Beim Auto schon: Die Zulassungsbescheinigung muss bei der Zulassungsstelle in Mannheim auf die neue Adresse geändert werden. Das LU-Kennzeichen dürfen Sie behalten.
Der Vertrag mit der Umzugsfirma
Rechtlich ist ein Umzugsvertrag ein Frachtvertrag nach dem Handelsgesetzbuch, mit einigen Sonderregeln für Umzüge in den §§ 451 bis 451h. Für Sie als Kunde sind vor allem drei Punkte wichtig.
Haftung
Geht beim Umzug etwas kaputt oder verloren, haftet die Umzugsfirma mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für Ihr Umzugsgut benötigt wird. Das ist kein Betrag pro beschädigtem Stück, sondern eine Obergrenze für den gesamten Umzug. Für die meisten Haushalte reicht das. Wer Antiquitäten, Kunst oder teure Elektronik besitzt, sollte über eine Zusatzversicherung zum Neuwert nachdenken.
Schäden melden
Äußerlich erkennbare Schäden müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen. Am besten notieren Sie sie direkt auf dem Übergabeprotokoll. Schäden, die man nicht sofort sieht, etwa zerbrochenes Geschirr in einem geschlossenen Karton, müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Wer diese Fristen versäumt, verliert in der Regel seinen Anspruch.
Selbst gepackte Kartons
Für Schäden, die auf eine mangelhafte Verpackung durch Sie selbst zurückgehen, haftet die Umzugsfirma nicht. Ein Teller, der in einem selbst gepackten Karton ohne Polsterung zerbricht, ist Ihr Risiko. Ist der Karton selbst äußerlich beschädigt, weil er heruntergefallen ist, sieht es anders aus.
Umzugskosten in der Steuererklärung
Hier unterscheidet das Finanzamt zwei Fälle.
Privater Umzug: Die Kosten für die Umzugsfirma sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen, bis zu 4.000 Euro im Jahr, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen. Voraussetzung: eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten ausgewiesen sind, und eine Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Beruflich veranlasster Umzug: Wenn Sie wegen eines neuen Jobs umziehen oder sich Ihr Arbeitsweg deutlich verkürzt, sind die Umzugskosten Werbungskosten. Dann zählen die Kosten für die Umzugsfirma vollständig, dazu kommen Fahrtkosten, doppelte Miete für eine Übergangszeit und eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen. Deren aktuelle Höhe veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.
Auf unseren Rechnungen weisen wir Arbeitskosten und Material getrennt aus, damit Ihr Finanzamt nicht nachfragen muss.
Arbeitsrecht: frei für den Umzug?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug existiert nicht. Viele Tarifverträge sehen aber einen Tag Freistellung vor, und auch ohne Tarifvertrag zeigen sich die meisten Arbeitgeber entgegenkommend, gerade wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Wer kann, legt den Umzug auf einen Freitag oder Montag und nimmt einen Urlaubstag.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug umzumelden?
Zwei Wochen ab dem Einzug. Die Anmeldung erfolgt beim Bürgerbüro des neuen Wohnorts, mitbringen müssen Sie Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
Wie viel zahlt die Umzugsfirma, wenn etwas kaputtgeht?
Nach § 451e HGB haftet die Umzugsfirma mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für Ihr Umzugsgut benötigt wird. Bei 30 Kubikmetern sind das bis zu 18.600 Euro insgesamt. Für einzelne wertvolle Stücke lohnt sich eine Zusatzversicherung.
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug?
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen aber einen freien Tag vor, vor allem bei beruflich veranlassten Umzügen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig.
Geschrieben vom Team von Hager Umzüge in Ludwigshafen-Süd. Wir planen und fahren seit 2003 Umzüge in der Vorderpfalz und schreiben hier auf, was wir dabei lernen.


